Einstiegsgeld nach § 16b SGB II
Bei Aufnahme einer hauptberuflichen selbstständigen Erwerbstätigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus können Sie Einstiegsgeld erhalten, wenn mit den Einkünften aus der selbstständigen Tätigkeit die Hilfebedürftigkeit künftig beendet werden kann. Voraussetzung ist, dass Sie vorher arbeitslos waren und das Einstiegsgeld zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist.
Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen nach § 16c SGB II
Zur Unterstützung eines tragfähigen Gründungsvorhabens oder einer bestehenden hauptberuflichen Selbstständigkeit können Sie für die Anschaffung von notwendigen Sachgütern ein zinsloses Darlehen und / oder einen Zuschuss erhalten, wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit verringert oder beendet werden kann.
Eine weitere Fördermöglichkeit für hauptberuflich Selbstständige ist die Beratung oder Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten durch geeignete Dritte, wenn dies für die weitere Ausübung oder eine Neuausrichtung Ihres selbstständigen Unternehmens erforderlich ist und wenn dadurch die Hilfebedürftigkeit überwunden oder reduziert werden kann.
Link: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/index.html
Informationen zur Selbstständigkeit