Gründungsfinanzierung

Finanzierungsmöglichkeiten

Welche Finanzierungsquellen zur Abdeckung des Kapitalbedarfs gibt es? Beste Quelle ist Ihr eigenes Geld, das Eigenkapital. Der Anteil sollte möglichst nicht unter 20 Prozent liegen. Meist reicht dies nicht aus, Fremdkapital muss in Anspruch genommen werden. Erstellen Sie einen Finanzierungsplan.
Prüfen Sie die verschiedenen Angebote der Kreditinstitute, checken Sie alternative Finanzierungsmöglichkeiten oder Fördermöglichkeiten. Beachten Sie auch später zu erbringende Kapitaldienstleistungen. Zudem sollten Sie genügend Zeit für Antragstellung, Prüfung und Bewilligung einplanen.

Bund und Länder stellen für Existenzgründer Förderprogramme zur Verfügung, die mit günstigen Konditionen die Finanzierung Ihres Vorhabens unterstützen. Stellen Sie den Antrag auf Fördermittel immer vor Beginn Ihres Vorhabens bzw. bevor Sie investieren. Investieren Sie erst, wenn Ihnen die schriftliche Bewilligung der Fördermittel vorliegt. Auch sollten Sie genügend Zeit für Antragstellung, Prüfung und Bewilligung einplanen. 
 Förderprogramme: Darauf sollten Sie achten!

Mit dem Mikrodarlehen der Sächsischen Aufbaubank können die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel gefördert werden. Antragsberechtigt sind Existenzgründer junge Unternehmen innerhalb von fünf Jahren nach der Gründung, Gründer im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge sowie Gründer, die eine tätige Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 Prozent erwerben und Gründer, die erneut eine Unternehmensgründung beabsichtigen (sog. „Zweite Chance“). Die Laufzeit beträgt bis zu sechs Jahren. Die Tilgung muss spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensauszahlung beginnen. Förderhöhe: Die Darlehenshöhe beträgt je Vorhaben maximal 20.000 EUR bei einem Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der Gesamtkosten.

Existenzgründungen von Frauen im ländlichen Raum (Gemeinden mit bis zu 10.000 Einwohnern im Freistaat Sachsen) können eine Förderung über die Landesdirektion Sachsen in Anspruch nehmen. Einmalig gefördert werden Sachausgaben einschließlich Ausgaben für Werbemaßnahmen, Auslagen und Gebühren, die für die Existenzgründung notwendig sind sowie Investitionsausgaben. Gesamtinvestitionsvolumen maximal 20.000 Euro, Zuwendung max. 8.000 Euro und max. 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei der Gewährung von öffentlichen Förderprogrammen oder von Hausbankdarlehen müssen in der Regel Sicherheiten gestellt werden. Stehen hierzu keine ausreichenden Vermögenswerte zur Verfügung, kann bei der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH  eine Bürgschaft beantragt werden.

Beratung zu den vielfältigen Möglichkeiten der Unterstützung mittels Förderdarlehen oder Zuschüssen bieten die StartUp-Netzwerkpartner.

Die Agentur für Arbeit / das Jobcenter kann bei Erfüllung aller Fördervoraussetzungen Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit besonders unterstützen. Stellen Sie hierfür vor der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit einen Antrag auf Gründungszuschuss gemäß § 93 SGB III für ALG-I-Empfänger bzw. auf Einstiegsgeld gemäß § 16 b SGB II für ALG-II-Empfänger. Erwerbsfähige Hilfebedürftige, die eine selbstständige hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können daneben mit Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen gemäß § 16 c SGB II unterstützt werden.

Das Programm „Gründerinnenprämie“ fördert die Teilhabe von Frauen und unterstützt die Vereinbarkeit von unternehmerischer Tätigkeit und Familie durch eine befristete Teilfinanzierung von Lebensunterhalt, Sozialversicherungskosten sowie einem Kinderbonus.
Weitere wichtige Finanzierungs- und Beratungsprogramme für Existenzgründer finden Sie in unserer Linksammlung.

Förderung

Die öffentlichen Förderdarlehen des Bundes werden durch die KfW als Förderbank des Bundes ausgereicht. Beantragen müssen Sie sie allerdings immer bei einer Hausbank oder Sparkasse.
Innovative technologieorientierte Start-ups aus Hochschulen können ein EXIST-Gründerstipendium beantragen, das für die Dauer eines Jahres bezahlt wird.
Einen guten Überblick über sämtliche Förderprogramme des Bundes, der Länder und der EU vermittelt die Förderdatenbank des Bundes unter www.foerderdatenbank.de.

Die IHK Regionalkammer Zwickau bietet im Rahmen von monatlichen Fördermittel- und Finanzierungssprechtagen für Gründer und Unternehmer eine individuelle Beratung der Banken zu Programmen der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) und der Bürgschaftsbank Sachsen GmbH/Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH (BBS/MBG.) an. Spezielle Fachberater informieren zu Fördermöglichkeiten und erarbeiten mit Ihnen gemeinsam ein mögliches  Finanzierungskonzept.

Das Bankgespräch

Auch hier gilt – bereiten Sie sich gut vor! Erste schriftliche Planungsrechnungen und ein aussagekräftiger Businessplan bilden die Grundlage für ein Sondierungsgespräch bei der Hausbank. Sie wollen den Banker überzeugen, Ihnen gutes Geld für eine tragfähige Unternehmensgründung mit einer innovativen Idee zu leihen. Treten Sie selbstsicher, aber höflich auf. Eventuelle Fragen des Bankers kurz und prägnant beantworten, nicht zu viel spezielle Fachbegriffe verwenden. Üben Sie eventuell zu Hause mit einem Freund, Ihr Konzept verständlich vorzutragen. So erfahren Sie, wo Ihre Darlegungen ggf. nachgebessert und verständlicher ausgedrückt werden sollten.

Stellen Sie, soweit vorhanden, weitere Unterlagen zusammen.

-       Aussagefähiger Lebenslauf, Nachweise Ihrer Qualifikationen, Zeugnisse

-       Welche Sicherheiten können zur Verfügung gestellt werden

-       Grundbuchauszug, Lagepläne

-       Miet- oder Pachtvertrag

-       Gesellschaftsvertrag

-       Erlaubnisse, Zulassungen, Genehmigungen

-       Bei Übernahme: Bilanzen der letzten 3-5 Jahre sowie BWA

Mit einer konstruktiven Zuarbeit können Sie die Zeit zwischen Kreditantrag und Kreditbewilligung verkürzen.

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