Gründungsumsetzung

Erlaubnisse und Zulassung

Der Betrieb eines Gewerbes ist Jedermann gestattet. Allerdings gibt es hierbei Ausnahmen auf Grund gesetzlicher Regelungen. Ebenso ist die gleichzeitige Ausübung verschiedener Gewerbe sowie die Unterhaltung mehrerer Betriebsstätten möglich. Bei einer Vielzahl von unternehmerischen Tätigkeiten reicht die Gewerbeanzeige bei der Kommune allein nicht aus. Bestimmte Gewerbe unterliegen Beschränkungen durch die Gewerbeordnung (Erlaubnispflichten), Berufsordnungen oder Handwerksordnung (Handwerksrolle). Die Erlaubnisse sind von der persönlichen (polizeiliches Führungszeugnis) und wirtschaftlichen Zuverlässigkeit (z. B. Schufa-Auskunft, Auszug aus dem Gewerbezentralregister, steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) abhängig. Für einige Gewerbe sind sachliche Voraussetzungen (Kapitalnachweis) oder fachliche Voraussetzungen (Sachkundenachweis) notwendig. Nutzen Sie auch hierfür die Beratungsangebote der StartUp-Partner.

Behördliche Formalitäten

Rechtsformen

Die "richtige" Wahl der Rechtsform ist eine grundlegende Frage bei der Unternehmensgründung und für den Bestand des Unternehmens.

Wesentliche Kriterien für die Wahl der Rechtsform können beispielsweise sein:

  • branchenspezifisches Haftungsrisiko
  • Gründung- und Kapitalaufwand
  • organisatorische Gestaltungsmöglichkeiten
  • gewerbliche oder freiberufliche Geschäftstätigkeit
  • Dauer der Unternehmung
  • Steuern


Das deutsche Handels- und Gesellschaftsrecht unterliegt dem so. Typenzwang. Es ist daher nicht möglich, eine neue Rechtsform zu erfinden und mit dieser am Markt aufzutreten.Allerdings bieten die Gesetze viel Spielraum für eine individuelle Gestaltung der gesetzlichen vorgegebenen Grundstrukturen.
Im nachfolgenden Merkblatt werden die charakteristischen Merkmale verschiedener Organisationsformen dargestellt. Details bleiben ausgespart, sie sind für den Einzelfall interessenspezifisch mit einem Berater abzuklären.  Wahl der Rechtsform

Vorsorge - berieblich und persönlich

Das unternehmerische Risiko trägt der Gründer selbst. Man kann es aber weitgehend durch einen richtig gewählten Versicherungsschutz eingrenzen. Bevor Sie jedoch Versicherungsverträge abschließen, sollten Sie genau prüfen, wo die betrieblichen Hauptrisiken liegen und wo der größte Schaden für das Unternehmen auftreten kann. Versichern Sie so wenig wie möglich, aber so viel wie nötig.

Betriebliche Absicherung

Der tatsächlich erforderliche Versicherungsschutz richtet sich immer nach dem konkreten Tätigkeitsfeld des Selbständigen. Ein gewisser Basisschutz sollte allerdings unverzichtbar sein. Für einige Berufsgruppen ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben.

Persönliche Absicherung

Mit der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit müssen Sie selbst für Ihre soziale Absicherung sorgen. Abzusichern sind die existenzbedrohenden Risiken mit hohen finanziellen Folgen, die man aus eigenen Mitteln nicht mehr abdecken kann.

1    Krankenversicherung und Pflegeversicherung
Grundsätzlich besteht für Selbstständige die Wahl zwischen einer freiwilligen Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV). Manchmal kann auch eine Kombination beider Möglichkeiten sinnvoll sein. Erwägen Sie genau die Vor- und Nachteile und lassen Sie sich umfassend beraten und Angebote erstellen. Grundsätzlich sind alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung auch in der gesetzlichen Pflegeversicherung versicherungspflichtig. Privat Versicherte müssen die Absicherung über eine private Versicherung sicherstellen.

2    Rentenversicherung
Als Existenzgründer müssen Sie überlegen, wie Sie sich und Ihre Familie finanziell absichern für die Zeit nach einem aktiven Berufsleben.
Die meisten Selbstständigen können sich auf Antrag pflichtversichern, freiwillig weiterversichern oder private Altersvorsorge betreiben. Einige Selbstständige sind bereits kraft Gesetz in der Rentenversicherung pflichtversichert. Dazu zählen beispielsweise Handwerker, die ein zulassungspflichtiges Handwerk gemäß der Anlage A der HwO betreiben, Pflegepersonen oder freiberufliche Lehrer. Nehmen Sie rechtzeitig Kontakt mit der Deutschen Rentenversicherung Bund auf, um bereits erworbene Ansprüche zu erhalten sowie eventuelle Pflichtmitgliedschaften oder Möglichkeiten einer freiwilligen Weiterversicherung zu erörtern.

3    Gesetzliche Unfallversicherung
Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind in der Regel die Berufsgenossenschaften. Als Existenzgründer haben Sie die Pflicht, Ihr Unternehmen innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Erwerbstätigkeit bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anzumelden. Versichert sind grundsätzlich Arbeitnehmer, die in einem Arbeits-, Dienst-, Aus- oder Fortbildungsverhältnis stehen. Ob Sie als Unternehmer versicherungspflichtig sind, hängt von der jeweiligen Satzung der Berufsgenossenschaft sowie von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Ebenso können Sie sich als Unternehmer freiwillig versichern.
Unter DGVU, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung finden Sie umfassende Informationen sowie Informationen zur Anmeldung eines neuen Unternehmens.

4    Arbeitslosenversicherung
Existenzgründer können sich unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig auf Antrag gegen Arbeitslosigkeit versichern. Wenden Sie sich hierzu bitte an die Agentur für Arbeit.

Personalplanung

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