Übernahmekonzept
Machen Sie sich mit dem Unternehmen, den Mitarbeitern, mit dem Standort und seiner geplanten Entwicklung vertraut. Lassen Sie sich über Lieferanten, Kunden, Wettbewerber informieren. Wichtig sind außerdem wesentliche Verträge wie Miet-, Kredit- oder Leasingverträge sowie evt. anhängliche Rechtsstreitigkeiten sowie vorhandene Patente oder Lizenzen. Checklisten für Nachfolger und Übergeber helfen Ihnen, an Alles zu denken.
Das Gemeinschaftsprojekt der Unternehmensübertragung erfordert eine detaillierte Planung unter Einbeziehung aller Beteiligten, die am besten schriftlich festgelegt wird und konkrete Zeitvorgaben für die einzelnen Aspekte, die Definition von Zielen sowie Übergabe- und Zahlungsmodalitäten enthält. Legen Sie in einem Unternehmenskonzept einen konkreten Fahrplan fest, in dem Sie die beiderseitigen Ziele aufeinander abstimmen. Hierzu ziehen Sie den Ist-Zustand des bestehenden Unternehmens heran und stellen den Soll-Zustand gegenüber. Das heißt konkret: Soll das Unternehmen im Prinzip wie bisher weitergeführt werden, sollen nur bestimmte Bereiche umstrukturiert werden oder wollen Sie vollkommen neu planen? Aus diesen Gedanken heraus erfassen Sie die wichtigsten betrieblichen Kennziffern und Daten. Überlegen Sie, ob die Nachfolge sukzessive oder in einem Schritt erfolgen soll. Regeln Sie ganz klar Kompetenzen. Hilfreich kann auch hier die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Steuer-, Rechts-, Finanz- und Unternehmensberatern sein. Durch finanzielle Zuschüsse können diese Beratungen gefördert werden. Beispielsweise wird eine Gründungsberatung seitens der SAB unterstützt.
Unternehmensbewertung
Die objektive Bewertung eines Unternehmens sollte möglichst unter Mitwirkung eines erfahrenen Beraters z. B. Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, erfolgen, da durch unterschiedliche subjektive Wahrnehmungen von Käufer und Verkäufer die Findung eines geeigneten Preises schwierig sein kann. Auch das Alter von Käufer und Verkäufer, die Risikobereitschaft und die finanzielle Lage spielen hierbei eine Rolle. Somit bildet eine umfassende Analyse sämtlicher Aspekte des Unternehmens die eigentliche Grundlage der Unternehmensbewertung. In diesem Due Dilligence liegt das Hauptaugenmerk auf einer Analyse des zukünftigen Umsatz-, Kosten-, Investitions- und Ergebnispotenzials, mithin der Wachstums- und Entwicklungsfähigkeit des Unternehmens.
Der Wert eines Unternehmens kann je nach Unternehmensgröße, Bewertungszweck und dem vorhandenen Datenmaterial durch verschiedene Methoden ermittelt werden wie beispielsweise dem Substanzwertverfahren und dem Ertragswertverfahren als die gängigsten Methoden. Ein allgemeines Bewertungsverfahren, mit dessen Hilfe sich der Wert eines Unternehmens eindeutig bestimmen lässt, gibt es nicht. Einen zusammengefassten Überblick zu den möglichen Verfahren der Unternehmensbewertung bietet folgende Broschüre (S. 52 ff.).
Die tägliche Praxis zeigt allerdings: Angebot und Nachfrage bestimmen auch hier den Preis.
Rechtliche und steuerliche Aspekte
In Abhängigkeit zu der Rechtsform gestalten sich die Rechtsfragen beim Kauf/Verkauf eines Unternehmens sehr unterschiedlich. Ziehen Sie bei der Vielzahl der regelungsbedürftigen und komplexen Fragen die jeweiligen Fachexperten wie Steuerberater, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer hinzu. Im Vordergrund stehen die Problembereiche
- Rechtsformwahl – Wechsel ja oder nein
- Gestaltung des Kaufvertrages
- Haftungsfragen
- arbeitsrechtliche Fragen
Weiterhin sind haftungsrechtliche (S.76 ff.) und erbrechtliche Überlegungen in die Nachfolgeplanung einzubeziehen.
Bei der Nachfolgeregelung haben vor allem auch steuerliche Aspekte einen wesentlichen Einfluss auf die Planung der Übergabe. Beide Verhandlungsparteien sind an einer für sie steuerlich optimalen Übertragungsform interessiert. Allerdings sollte dies nicht die alleinige oder gar ausschlaggebende Fragstellung der Unternehmensübergabe sein. Wichtigster Aspekt sind eine geordnete und erfolgversprechende Weiterführung des Unternehmens. Zudem spielen auch andere Steuerarten wie beispielsweise die Grunderwerbsteuer eventuell eine Rolle. Insgesamt ist die Beratung durch einen Steuerfachmann unerlässlich. Steuerberatersuchservice
zurück